AGB

AGB für Geschäftskunden

§ 1. Geltungsbereich

(1). Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verkäufe von Waren und sonstige Leistungen durch uns, der Fox&Trends Gmbh die auf der Internetpräsenz https://www.Fox-trends.GmbH, gleich ob diese Geschäfte online oder offline abgeschlossen werden.

Es gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

Davon abweichende oder entgegenstehende Bedingungen der Käufer werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Die Durchführung der Leistungen kann nicht als eine solche Zustimmung gewertet werden.

(2). Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern iSd §§ 14, 310 Abs.1 BGB.

(3). Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden Ihnen schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widersprechen Sie diesen Änderungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch Sie anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens werden Sie im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen noch gesondert hingewiesen.

§ 2. Registrierung als Kunde

(1). Sie haben neben Direktbestellungen die Möglichkeit, ein eigenes Nutzerkonto anzulegen und sich somit als Kunde zu unserem Handelssystem registrieren zu lassen. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Unternehmer (vgl. § 1 Abs.2).

Die zur Erstellung des Nutzerkontos erforderlichen Daten sind von Ihnen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Nachträgliche Änderungen Ihrer persönlichen Daten sind von Ihnen eigenverantwortlich einzutragen.

(2). Das von Ihnen gewählte Passwort ist unter allen Umständen geheim zu halten und Dritten keinesfalls mitzuteilen.

(3). Durch die Registrierung erklären Sie Ihr generelles Einverständnis mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Darüber hinaus ist die Registrierung mit keinerlei Verpflichtungen für Sie verbunden. Insbesondere besteht keinerlei Kaufverpflichtung hinsichtlich der von uns angebotenen Waren.

§ 3. Vertragsschluss

(1). Wir verkaufen unsere Waren und sonstigen Leistungen ausschließlich an Unternehmer iSd § 14 BGB.

(2). Die Präsentation unserer Waren im Onlinekatalog stellt noch kein bindendes Vertragsangebot unsererseits dar.

(3). Je nach Produkt bzw. Produktkategorie können Sie den Kaufvertrag mit uns im Wege der E-Mail- und/oder Faxkorrespondenz bzw. schriftlich abschließen (Regelfall), oder zusätzlich direkt online Ihre Bestellung in unserem Shop-System aufgeben.

(4). Soweit im Regelfall eine Onlinebestellung nicht möglich ist, können Sie über den entsprechend beschrifteten Button zunächst ein unverbindliches Angebot anfordern. Geben Sie anschließend Bezug nehmend auf das von uns erhaltene Angebot, ggfs. unter Einbeziehung von Änderungswünschen, Ihre Bestellung per E-Mail, Fax oder schriftlich auf, so sind Sie an diese gemäß § 145 BGB gebunden.

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir ihren Auftrag inhaltlich übereinstimmend bestätigen (Auftragsbestätigung). Dafür behalten wir uns eine Annahmefrist von 2 Wochen vor.

Sofern Sie zusätzlich ein Produktionsfreigabemuster Ihrer Waren bei uns bestellt haben, geben Sie abweichend von den vorstehenden Regelungen ein rechtsverbindliches Angebot hingegen erst mit Ihrer Erklärung der Druck- bzw. Produktionsfreigabe an uns ab. Die Annahme erfolgt im Rahmen der zuvor bezeichneten Annahmefrist durch eine weitere Auftragsbestätigung.

(5). Soweit zusätzlich die Möglichkeit einer Online-Bestellung eingerichtet ist, geben Sie bereits am Ende des Bestellvorgangs durch Klick auf den Button „Bestellung aufgeben“ ein verbindliches Vertragsangebot ab. Zur Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung erhalten Sie zunächst eine automatisierte E-Mail. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihr  Angebot mit einer weiteren E-Mail ausdrücklich annehmen. 

(6). Wir sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Ihr Angebot anzunehmen und behalten uns deshalb dessen Ablehnung vor.

§ 4. Preise, Versandkosten, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Abtretung

(1). Es gelten jeweils die Preise, die zum Zeitpunkt der abgegebenen Bestellung maßgeblich sind (vgl. § 3 Abs.5). Es besteht daher grundsätzlich kein Anspruch darauf, Waren zu früher oder später geltenden, günstigeren Preisen zu erhalten. Soweit wir vor Lieferung der Ware eintretende Preisreduzierungen für Ihre aktuelle Bestellung ausnahmsweise noch berücksichtigen, geschieht dies freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung.

(2). Soweit wir Versandkosten erheben, werden diese in unserem schriftlichen Angebot bzw. vor Abgabe Ihrer Online-Bestellung grundsätzlich gesondert angezeigt und auf der Rechnung ausgewiesen. Darüber hinaus entstehen Ihnen keine zusätzlichen, verdeckten Versandkosten.

(3). Der Kaufpreis ist grundsätzlich im Voraus unmittelbar nach Erhalt einer Rechnung zu entrichten, soweit wir im Einzelfall nicht davon abweichende Zahlungsbedingungen gewähren.

(4). Der Abzug von Skonto ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Unberechtigt bezogene Skontobeträge werden schriftlich nachbelastet.

(5). Die Erfüllung der Kaufpreiszahlungspflicht durch Aufrechnung ist Ihnen nur gestattet, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem sind Sie zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(6). Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorherigen Zustimmung möglich. Ein Anspruch auf eine solche Zustimmung besteht nicht. § 354a HGB bleibt unberührt.

§ 5 Leistungspflicht, Lieferbedingungen, Lieferverzögerung, Annahmeverzug

(1). Wir erfüllen unsere Leistungspflichten aus den mit Ihnen geschlossenen Kaufverträgen durch Lieferung der Waren ab Lager an die von Ihnen angegebene Versandadresse mittels eines von uns ausgesuchten, zuverlässigen Transportunternehmens. Zwischen den Parteien ist insoweit eine Schickschuld vereinbart.

(2). Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern Ihnen die Teillieferung im Einzelfall zumutbar ist.

(3). Wir sind aus produktionsbedingten Gründen im Einzelfall berechtigt, Mindermengen oder Mehrmengen im Umfang von bis zu 5 % zu liefern. Mehrmengen können in angemessenem Umfang nachberechnet werden. Für Mindermengen erhalten Sie auf Anfrage den darauf entfallenden Anteil des Bestellwertes gutgeschrieben oder zurückerstattet.

(4). Unsere Leistungspflicht beschränkt sich bis zur Übergabe der Ware(n) an das Versand- bzw. Transportunternehmen auf den in unserem Lager verfügbaren Vorrat von Waren des gleichen Typs und der gleichen Bezeichnung. Eine Beschaffungspflicht besteht darüber hinaus nicht. Insbesondere besteht keine Pflicht zur Nachbestellung gleicher Waren beim Vorlieferanten.

Die Leistungspflicht beschränkt sich auf die konkret ausgewählte(n) Ware(n), wenn diese entweder auf Ihren Wunsch individuell gestaltet wurde(n) (z.B.: Aufdruck) und/oder wenn diese zum Transport übergeben wurde(n).

(5). Sie tragen die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und / oder des zufälligen Untergangs gemäß der Regelungen der §§ 446, 447 BGB.

Eine Transportversicherung wird nur auf Ihren besonderen Wunsch und auf Ihre Kosten abgeschlossen.

(6). Die Fälligkeit der Leistung tritt mit Ablauf der zwischen Ihnen und uns vereinbarten Lieferzeiträume ein. Soweit eine diesbezügliche Vereinbarung nicht getroffen wurde, sind wir berechtigt, den Lieferzeitraum unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben (vgl. § 315 BGB) einseitig nach billigem Ermessen in der Auftragsbestätigung zu bestimmen.

(7). Soweit die Lieferzeit im Einzelfall weder vereinbart noch einseitig bestimmt wurde, ist die Lieferung in Kürze nach Vertragsschluss ab dem Lager der KSi International GmbH unter Berücksichtigung der im Betrieb eines Versandhandels typischerweise entstehenden Verzögerungen fällig.

(8). Die vereinbarten bzw. bestimmten Lieferzeiträume (Abs.2) beginnen erst zu laufen, wenn Sie die vereinbarte Vorauszahlung und sämtliche erforderlichen Mitwirkungshandlungen erbracht haben, insbesondere die Freigabe der Ihnen übersendeten Druckvorlage erklärt haben. In gleichem Maße verschiebt sich auch die Fälligkeit bei sofortiger Lieferpflicht im Sinne des § 5 Abs.3.

Im Falle der nachträglichen, einvernehmlichen Auftragsänderung gelten S.1 und S.2 entsprechend.

Wird die Lieferung infolge von sonstigen Umständen verzögert, für welche uns weder ein Verschulden noch eine Verantwortung trifft (z.B.: Energiemangel, Arbeitskämpfe Lieferengpässe beim Hersteller o.ä.), verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Verzögerung.

(9). Ist die Lieferung nicht nach Fälligkeit gemäß vorstehender Regelungen erfolgt, so geraten wir in Schuldnerverzug, sobald Sie uns unter Beachtung einer angemessenen Frist erfolglos gemahnt haben.

(10). Wir haften auf Ersatz des Verzugsschadens nach den gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Haftungseinschränkungen aus § 8.

Die pauschalierte Verzugsentschädigung beträgt 0,5 % des Rechnungswertes der in Verzug befindlichen Leistung für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 5 %.

(11). Befinden Sie sich im Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus sonstigen von Ihnen zu vertretenden Gründen, sind wir berechtigt, Ihnen für die Erhaltung und Aufbewahrung des Kaufgegenstandes entstehende Mehraufwendungen pauschal mit 0,5 % des Kaufpreises pro Woche, höchstens jedoch mit 5 % zu berechnen.

Der Nachweis höherer oder niedrigerer Mehraufwendungen bleibt den Parteien unbenommen. Im Übrigen gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis alle Forderungen erfüllt sind, die uns gegen Sie jetzt oder zukünftig zustehen, und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus einem Kontokorrentverhältnis. Die Ware sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware, wird nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt.

(2) Sofern Sie sich vertragswidrig verhalten – insbesondere sofern Sie mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen sind – haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem wir eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt haben. Wir sind dann berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen. Sofern wir die Vorbehaltsware zurücknehmen, stellt dies bereits einen Rücktritt vom Vertrag dar. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten tragen Sie als Käufer. Ebenfalls einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn wir die Vorbehaltsware pfänden. Von uns zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir verwerten, also – insbesondere im Falle der Insolvenz des Auftraggebers – abverkaufen. Der Auftraggeber räumt uns insofern auch die für den Abverkauf der zurückgenommenen Waren erforderlichen Markenrechte, Lizenzrechte und Nutzungsrechte ein. Der Erlös der Verwertung wird mit den uns geschuldeten Beträgen verrechnet, nachdem wir einen angemessenen Betrag für die Verwertungskosten abgezogen haben.

(3). Sie verwahren die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns. Sie sind verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, insbesondere sie vor Schäden zu bewahren und auf Ihre Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich werden, müssen Sie diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

(4). Sie sind berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (vgl. Abs. 2) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig.

(5). Wird die Vorbehaltsware von Ihnen verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung für uns als Hersteller (in unserem Namen und für unsere Rechnung) erfolgt und wir unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwerben. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei uns eintreten sollte, übertragen Sie bereits jetzt Ihr künftiges Eigentum oder – im o.g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an uns. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so übertragen Sie, soweit die Hauptsache Ihnen gehört, uns anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.

(6). Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware treten Sie bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei unserem Miteigentum an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Wir ermächtigen Sie widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Wir dürfen diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen. Unser Recht, diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt; allerdings werden wir die Forderungen nicht selbst geltend machen und diese Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommen. Sofern Sie sich jedoch vertragswidrig verhalten – insbesondere wenn Sie mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen sind – können wir von Ihnen verlangen, dass Sie die uns abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt geben, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilen und uns alle Unterlagen aushändigen sowie alle Angaben machen, die wir zur Geltendmachung der Forderung benötigen.

(7). Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, werden diese unverzüglich auf unser Eigentum hinweisen und uns hierüber informieren, um uns die Durchsetzung unserer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, hafteten Sie uns hierfür.

(8). Wir werden die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderung um mehr als 50% übersteigt. Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenstände liegt bei uns.

§ 7 Gewährleistung, Beschaffenheit der Waren

(1). Soweit Sie von uns mangelhafte Ware erhalten haben, sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Des Weiteren können Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Für diese gelten die in § 8 dargestellten Einschränkungen.

(2). Abweichend von den gesetzlichen Regelungen steht uns im Falle eines Mangels das Wahlrecht zu, die Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder Lieferung neuer Ware durchzuführen.

(3). Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate gerechnet ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht im Fall von Schadensersatzansprüchen.

(4). Ihre Mängelrechte setzen voraus, dass Sie Ihren nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen sind, sofern die Vorschrift auf den jeweiligen Kauf anwendbar ist.

(5). Als vereinbarte Beschaffenheit gelten ausschließlich die Eigenschaften und Merkmale der Ware(n), wie sie zwischen den Parteien in der Bestellung und Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart wurden.

Dazu zählt auch die Beschaffenheit, wie sie sich aus der Ihnen nachträglich zugesandten und von ihnen freigegebenen Druckvorlage, sowie dem Ihnen überlassenen Produktionsfreigabemuster ergibt.

(6). Geringfügige bzw. unerhebliche Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung der Ware sind vorbehalten und führen nicht zu einem Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit.

(7). Für die vereinbarte Beschaffenheit der Waren übernehmen wir keine Garantie iSd § 443 BGB. Etwaige seitens der Hersteller gewährten Garantierechte bleiben davon unberührt und bestimmen sich ausschließlich nach der Ihnen mit der Ware übergebenen Garantieerklärung.

§ 8. allgemeine Schadensersatzhaftung

(1). Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt für Schäden, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2). Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dies ist der Fall, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kunde üblicherweise vertrauen dürfen.

(3). Für alle übrigen Schäden ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt ausnahmslos für alle Schadensersatzansprüche, ohne Rücksicht auf deren Rechtsnatur, sowie für Aufwendungsersatzansprüche welche anstelle eines Schadensersatzanspruchs geltend gemacht werden.

(4). Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(5). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern Ihnen Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz zustehen.

§ 9. Referenzkunden

(1). Die Fox&Trends GmbH berechtigt den Kunden zu Werbezwecken in allen digitalen (u.a. Webshops, Homepage) und Printmedien (u.a. Flyer, Kataloge) als Referenzkunde zu nennen, um auf die gemeinsame wirtschaftliche Beziehung hinzuweisen.
(2). Allein zu diesem Zweck ist Fox&Trends GmbH berechtigt, den (Marken-) Namen/die Firmierung des Kunden samt dessen Unternehmensanschrift zu nutzen, die Unternehmenskennzeichnung und/oder das Firmenlogo/Marke des Kunden zu nutzen, eine Verlinkung zu der Internetpräsenz des Kunden zu erstellen und erkennbar zu machen, in welcher Form die wirtschaftliche Zusammenarbeit besteht.

(3). Der Kunde erklärt gleichzeitig, Inhaber dieser Rechte zu sein. Folgen, die sich aus der zweckgebundenen Nutzung der Firmierung und/oder des Logos ergeben, können der Fox&Trends GmbHnicht zur Last gelegt werden. Der Kunde stellt insoweit Fox&Trends GmbH von jeglicher Haftung frei.

(4). Diese Gestattung kann jederzeit und ohne Nennung von Gründen teilweise oder in Ihrer Gesamtheit widerrufen werden.

§ 10. Schlussbestimmungen, Anwendbares Recht, Gerichtszuständigkeit, salvatorische Klausel

(1). Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(2). Es wird die Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart.

(3). Ist der Käufer Kaufmann, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort unser Geschäftssitz in Dresden.

Für alle übrigen Käufer ist der ausschließliche Gerichtsstand und Erfüllungsort unser Geschäftssitz in Dresden, wenn diese nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt haben oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 

In allen übrigen, vorliegend nicht geregelten Fällen richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften der EuGVVO und ZPO.

(4). Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.

ENDE DER AGB - Stand Juni 2021

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